Brokerhaftung: Wenn Orders nicht ausgeführt werden – Welche Rechte haben Anleger?
HomeDer Handel mit Aktien, CFDs und anderen Finanzinstrumenten erfreut sich großer Beliebtheit. Doch nicht selten kommt es vor, dass Anleger auf Probleme stoßen – insbesondere dann, wenn eine Order nicht wie gewünscht ausgeführt wird. In einem volatilen Marktumfeld kann dies erhebliche finanzielle Verluste nach sich ziehen. Doch welche rechtlichen Möglichkeiten haben Anleger, wenn ihr Broker eine Order nicht ausführt?
Die Verpflichtungen eines Brokers
Ein Broker fungiert als Vermittler zwischen dem Anleger und der Börse oder einem außerbörslichen Handelsplatz. Er ist dazu verpflichtet, die Aufträge seiner Kunden ordnungsgemäß und unverzüglich auszuführen.
Häufige Probleme bei der Orderausführung
Viele Anleger berichten von Problemen mit ihrem Broker, insbesondere in folgenden Fällen:
- Nichtausführung einer Order – Eine Kauf- oder Verkaufsorder wird nicht ausgeführt, obwohl der Marktpreis den gesetzten Limit- oder Stop-Wert erreicht hat.
- Verzögerte Ausführung – Die Order wird mit deutlicher Verzögerung ausgeführt, was zu einem schlechteren Preis führt.
- Technische Probleme – Handelsplattformen oder Apps funktionieren nicht ordnungsgemäß, sodass Anleger keine Orders platzieren oder anpassen können.
- Unfaire Praktiken – Manche Broker setzen bewusst Maßnahmen ein, um ihren eigenen Vorteil zu maximieren, beispielsweise durch sogenannte Requotes oder Spread-Ausweitungen in volatilen Marktphasen.
Rechtliche Ansprüche der Anleger
Wenn eine Order nicht oder fehlerhaft ausgeführt wird, stellt sich die Frage, ob und welche Ansprüche ein Anleger gegenüber dem Broker geltend machen kann. Grundsätzlich kommen folgende Möglichkeiten in Betracht:
- Vertragliche Ansprüche: Wenn der Broker seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, kann der Kunde Schadensersatz verlangen. Hierfür muss nachgewiesen werden, dass dem Anleger durch die Pflichtverletzung ein konkreter finanzieller Schaden entstanden ist.
- Regulatorische Beschwerden: Anleger können sich an die zuständige Finanzaufsicht (z. B. die BaFin in Deutschland oder die FCA in Großbritannien) wenden, wenn der Broker systematische Verstöße gegen die MiFID-II-Regeln begeht.
Fazit
Die Brokerhaftung ist ein zentrales Thema für Anleger, insbesondere wenn eine Order nicht oder fehlerhaft ausgeführt wird. Kunden sollten ihre Rechte kennen und wissen, welche Schritte sie im Ernstfall unternehmen können. Die Einhaltung regulatorischer Vorgaben durch Broker ist essenziell, um das Vertrauen in den Finanzmarkt zu sichern. Wer als Anleger von einer Nichtausführung betroffen ist, sollte nicht zögern, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.
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