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Keine Beschränkung des Leistungsversprechens bei Betriebsschließungsversicherungen
11.5.23
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Keine Beschränkung des Leistungsversprechens bei Betriebsschließungsversicherungen

Der BGH hat entschieden: Viele Betriebsschließungsversicherungen dürfen Leistungen nicht verweigern, wenn dynamisch auf das Infektionsschutzgesetz verwiesen wurde. Jetzt prüfen lassen, ob Ihnen trotz Ablehnung Geld zusteht – wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.