Doppelte Haushaltsführung: Neue Chancen für Arbeitnehmer und Studierende
HomeDas Steuerrecht ist bekanntlich oft kompliziert und voller Ausnahmen. Doch hin und wieder zeigt sich eine wohltuende Klarheit – so zuletzt in einer Entscheidung zur doppelten Haushaltsführung.
Das Grundproblem
Wer aus beruflichen oder studienbedingten Gründen eine Zweitwohnung unterhält, kann die damit verbundenen Kosten als Werbungskosten geltend machen. Die Finanzverwaltung prüft in solchen Fällen jedoch genau, ob am Hauptwohnsitz tatsächlich ein „eigener Hausstand“ besteht.
Wer lediglich in den elterlichen Haushalt eingegliedert ist, muss nach bisheriger Auffassung durch eine Kostenbeteiligung von mindestens 10 % an den laufenden Haushaltsausgaben nachweisen, dass ein eigener Lebensmittelpunkt vorhanden ist.
Der Streitfall
Ein Student hatte eine abgeschlossene Wohnung im Obergeschoss des Elternhauses als Hauptwohnsitz bezogen – ohne Miete zahlen zu müssen. Am Studienort unterhielt er zusätzlich eine zweite Wohnung. Das Finanzamt verweigerte den Werbungskostenabzug mit der Begründung, es fehle an einer finanziellen Beteiligung am elterlichen Haushalt.
Die Entscheidung
Das Gericht stellte jedoch klar:
Mit anderen Worten: Bei einem selbständig geführten Single-Haushalt genügt es, dass die Wohnung eigenständig genutzt wird – eine „10 %-Regel“ gilt hier nicht.
Praktische Bedeutung
Für viele Arbeitnehmer und Studierende bedeutet dieses Urteil eine erhebliche Erleichterung:
- Wer über eine eigene Wohnung verfügt, kann die Kosten einer doppelten Haushaltsführung steuerlich geltend machen.
- Ein zusätzlicher Nachweis von Kostenbeteiligungen am Hauptwohnsitz ist nicht erforderlich.
- Nur wer weiterhin im klassischen „Hotel Mama“ wohnt, muss mit der bekannten 10 %-Grenze rechnen.
Fazit
Die Entscheidung bringt mehr Rechtssicherheit für alle, die aus beruflichen Gründen zwischen zwei Wohnsitzen pendeln. Insbesondere Studierende und Berufseinsteiger profitieren davon, dass ihre steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten klarer gefasst werden.
Sie überlegen, ob in Ihrem Fall eine doppelte Haushaltsführung steuerlich anerkannt werden kann? Oder Ihr Finanzamt hat die Anerkennung abgelehnt? Gerne prüfe ich Ihre Situation und setze Ihre Ansprüche konsequent durch.
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