Festgeldbetrug 2.0 – Wenn konservative Anleger ins Visier krimineller Netzwerke geraten
HomeViele Verbraucher suchen derzeit nach sicheren Anlageformen, die auch ohne Risiko eine gewisse Rendite versprechen. Festgeldangebote gelten traditionell als sichere Bankprodukte – kalkulierbar, übersichtlich, mit klaren Laufzeiten und vor allem: frei von spekulativen Risiken. Doch ausgerechnet diese konservative Anlagestrategie ist zunehmend Ziel organisierter Betrugsstrukturen, die sich gezielt das Vertrauen in etablierte Banknamen und scheinbar „bodenständige“ Zinsversprechen zunutze machen.
Dabei ist die Masche nicht mehr so offensichtlich wie bei früheren Betrugsmodellen, die mit zweistelligen Renditen und kaum nachvollziehbaren Investitionsmodellen warben. Vielmehr bedienen sich die Täter heute des Gewandes der Seriosität: Moderate Zinsen, bekannte Banken, professionell gestaltete Unterlagen – und am Ende ist das investierte Geld dennoch verschwunden.
Die aktuelle Betrugsstrategie im Überblick
Der Betrug beginnt zumeist auf dem digitalen Weg: Anleger stoßen bei der Suche nach attraktiven Sparangeboten auf professionell aufbereitete Vergleichsseiten oder Finanzportale, auf denen bestimmte Festgeldangebote besonders hervorgehoben werden. Dabei wird häufig mit Namen und Logos bekannter Direktbanken geworben – etwa mit vermeintlichen Sonderaktionen für Neukunden, bei denen Zinssätze von 3,5 bis 5 Prozent in Aussicht gestellt werden.
Interessierte Anleger werden dazu aufgefordert, ihre Kontaktdaten zu hinterlassen oder sich ein Informationspaket zusenden zu lassen. Daraufhin erhalten sie Unterlagen, die den Anschein eines regulären Vermittlungsverhältnisses erwecken. Diese beinhalten oft Vollmachtsformulare oder Kontoeröffnungsunterlagen – angeblich, um im Namen des Anlegers ein Konto bei der jeweiligen Bank einzurichten.
In Wahrheit handelt es sich jedoch nicht um eine Kontoeröffnung im Sinne des Kunden, sondern um ein Konto, das unter fremden oder gefälschten Personalien auf den Namen der Täter eingerichtet wurde. Wird schließlich die Anlagesumme überwiesen, gelangt sie auf ein Konto, auf das der Anleger keinen Zugriff hat. Auch der Hinweis, man solle bei der Überweisung den eigenen Namen als Empfänger angeben, schützt nicht vor dem Missbrauch – denn im Bankverkehr zählt in der Regel allein die IBAN, nicht der Empfängername.
Warum Banken in der Regel nicht haften – und dennoch Handlungsmöglichkeiten bestehen
Ein zentrales Problem: Kreditinstitute sind derzeit nach geltendem Zahlungsdiensterecht (§ 675t BGB) nicht verpflichtet, im Rahmen einer Überweisung den Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN abzugleichen. Diese gesetzlich zugelassene Praxis wird von Betrügern gezielt ausgenutzt.
Trotzdem haben Betroffene rechtliche Möglichkeiten, sich gegen den Verlust ihres Geldes zu wehren. Unsere Kanzlei kann innerhalb kürzester Zeit prüfen, welche konkreten Schritte im Einzelfall erfolgversprechend sind – und insbesondere, ob über Rückforderungsansprüche gegenüber der Empfängerbank, der Hausbank oder etwaigen Vermittlern eine wirtschaftlich sinnvolle Rückgewinnung möglich ist.
Wir betreuen seit Jahren Mandanten in Fällen des Anlagebetrugs, insbesondere bei sogenannten Direktbank-Festgeldmodellen, die sich im Nachhinein als betrügerisch herausgestellt haben.
Sollten auch Sie befürchten, Opfer eines solchen Vorgehens geworden zu sein, stehen wir Ihnen mit umfassender rechtlicher Expertise zur Seite. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
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