Cyberangriff auf Kreditkartenkunden: Was Sie jetzt rechtlich tun können
HomeIn den vergangenen Wochen haben sich zahlreiche Kreditkarteninhaber an unsere Kanzlei gewandt. Der Grund: ein gezielter Cyberangriff auf ein Kreditinstitut. Die Folgen sind schwerwiegend – von unautorisierten Abbuchungen im dreistelligen bis vierstelligen Bereich über gesperrte Karten bis hin zur fehlenden Unterstützung durch das kartenausgebende Kreditinstitut.
Ihre Rechte als Betroffener
Was viele Geschädigte nicht wissen: Sie haben in solchen Fällen klare gesetzliche Ansprüche auf Erstattung des entstandenen Schadens. Voraussetzung ist, dass es sich um nicht autorisierte Zahlungsvorgänge handelt – was in nahezu allen uns bekannten Fällen gegeben ist. Die Beweislast dafür, dass der Karteninhaber einer Zahlung zugestimmt hat, liegt beim Zahlungsdienstleister, nicht beim Kunden. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn Dritte die Transaktion über einen manipulierten Zugang ausgelöst haben.
Allerdings versuchen viele Institute, sich mit dem pauschalen Vorwurf der „groben Fahrlässigkeit“ aus der Verantwortung zu ziehen. Kunden, so wird argumentiert, hätten ihre Daten zu leichtfertig preisgegeben oder Sicherheitswarnungen missachtet. Doch was unter grober Fahrlässigkeit zu verstehen ist, muss im Einzelfall geprüft werden – und nicht jede Fehleinschätzung oder technische Unerfahrenheit erfüllt dieses anspruchsvolle rechtliche Kriterium. Vielmehr zeigt unsere Erfahrung, dass viele Vorfälle in einem rechtlichen Graubereich liegen, in dem die Rechte der Kunden gestärkt und geltend gemacht werden können.
Zahlungsdienstleister trifft eine umfassende Pflicht, für Sicherheit zu sorgen, Aufklärung zu leisten und auffällige Transaktionen zu prüfen. Kommen sie diesen Pflichten nicht ausreichend nach, kann dies die volle Haftung auslösen. Auch die Kommunikationspraxis nach dem Vorfall – etwa verspätete Antworten, nicht nachvollziehbare Ablehnungen oder unklare Zuständigkeiten – kann rechtlich relevant sein.
Was Sie jetzt tun sollten
Wenn Sie betroffen sind, sollten Sie nicht zögern, zu handeln. Lassen Sie Ihre Kreditkarte sofort sperren, dokumentieren Sie alle Vorgänge sorgfältig – insbesondere verdächtige Nachrichten, Kontoauszüge und Ihre Kommunikation mit dem Zahlungsdienstleister – und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Entscheidend ist jedoch die rechtliche Prüfung Ihres individuellen Falles. Nur so können Rückzahlungsansprüche konsequent durchgesetzt und ungerechtfertigte Ablehnungen entkräftet werden.
Als Kanzlei mit Spezialisierung auf bankrechtliche Fragestellungen vertreten wir bundesweit Mandanten, die Opfer von Cyberbetrug geworden sind. Wir prüfen die Erfolgsaussichten Ihres Falles, setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich oder – falls erforderlich – gerichtlich durch, und begleiten Sie durch alle Phasen des Verfahrens.
Ein digitaler Angriff ist kein persönliches Versagen – sondern eine wachsende Bedrohung, der man mit rechtlicher Klarheit und Entschlossenheit begegnen muss. Wir unterstützen Sie dabei.
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