OLG Stuttgart stärkt Verbraucherrechte beim Online-Kauf von Tesla-Fahrzeugen
HomeWiderrufsrecht bleibt auch bei individuellen Bestellungen bestehen
Am 11. März 2025 hat das Oberlandesgericht Stuttgart im Urteil 6 U 57/24 entschieden, dass Verbraucher ihr Widerrufsrecht beim Online-Kauf von Tesla-Fahrzeugen auch dann ausüben können, wenn das Fahrzeug individuell bestellt oder bereits zugelassen wurde.
Diese Entscheidung ist besonders relevant für Kundinnen und Kunden, die Tesla-Fahrzeuge online konfigurieren und bestellen.
Der Fall: Tesla-Kauf und Widerruf
Im konkreten Fall hatte der Kläger einen Tesla über die offizielle Website bestellt und anschließend von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht.
Tesla verweigerte die Rücknahme mit der Begründung, dass das Widerrufsrecht durch die individuelle Bestellung und Zulassung ausgeschlossen sei.
Das OLG Stuttgart stellte jedoch klar: Solche Umstände schließen das Widerrufsrecht nicht automatisch aus.
Der Kläger hatte Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises.
Was das Urteil für Sie bedeutet
Dieses Urteil stärkt Ihre Rechte beim Online-Kauf von Tesla-Fahrzeugen:
- Individuelle Anpassungen oder Zulassungen führen nicht automatisch zum Verlust des Widerrufsrechts.
- Bei Ausübung des Widerrufsrechts kann unter Umständen ein Wertersatz für die über die normale Prüfung hinausgehende Nutzung verlangt werden.
Ihre nächsten Schritte
Wenn Sie ein Tesla-Fahrzeug online bestellt haben – selbst individuell konfiguriert oder bereits zugelassen – können Sie weiterhin von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
👉 Prüfen Sie die Bedingungen Ihres Widerrufsrechts sorgfältig.
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- Wir prüfen Ihre individuelle Situation
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