Besteuerung von Onlinepokergewinnen?
HomeWerden auch Sie vom Finanzamt angeschrieben und aufgefordert Ihre Unterlagen bzgl. ihrer Gewinn aus Onlinepoker einzureichen, weil Sie Gewinne in der Vergangenheit erzielt haben?
Steuerrechtliche Erhebung nicht rechtssicher
Die steuerliche Behandlung von Gewinnen aus Online-Poker ist derzeit mit erheblichen rechtlichen Unsicherheiten behaftet. Aktuelle Gerichtsentscheidungen und die fehlende gesetzliche Regelung werfen Fragen zur Verfassungsmäßigkeit der gängigen Besteuerungspraxis auf.
Keine klare gesetzliche Regelung
Es existiert keine explizite gesetzliche Regelung zur Besteuerung von Online-Poker Gewinnen. Die Anwendung allgemeiner Vorschriften des Einkommensteuergesetzes auf diese spezielle Einkunftsart ist rechtlich fragwürdig. Das Fehlen bundesweit einheitlicher Richtlinien zur steuerlichen Behandlung von Online-Poker-Gewinnen führt zu einer ungleichmäßigen Besteuerung, was verfassungsrechtlich bedenklich ist.
Rechtsprechung des BFH ist auslegungsfähig
Die vom Bundesfinanzhof verwendeten Kriterien zur Abgrenzung zwischen gewerbsmäßigem und nicht-gewerbsmäßigem Online-Poker enthalten unbestimmte Rechtsbegriffe, die dem Bestimmtheitsgebot widersprechen könnten und überdies der Auslegung sehr zugänglich sind.
Die aktuelle Rechtslage zur Besteuerung von Online-Poker-Gewinnen ist äußerst unsicher. Steuerpflichtige sollten sich individuell beraten lassen, um ihre Rechte und die vom Finanzamt gesetzten Fristen zu wahren und mögliche Rückforderungsansprüche zu prüfen.
Auch wenn Sie präventiv tätig werden wollen, stehen mein Team und ich, Dr. Jan Rädecke, Fachanwalt für Steuerrecht, Ihnen in diesen Fragestellungen zur Seite.
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