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4.6.2025
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Reichweite enttäuscht? – Ihre Rechte beim Kauf eines Elektroautos

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Reichweite enttäuscht? – Ihre Rechte beim Kauf eines Elektroautos

Das Elektroauto gilt als zukunftsweisende Antwort auf die Mobilitätswende. Doch was tun, wenn die angegebene Reichweite nicht mit der Realität übereinstimmt? Immer wieder erleben Käufer, dass ihr neues Fahrzeug im Alltag deutlich weniger Kilometer schafft als vom Hersteller versprochen. In Zeiten, in denen die Infrastruktur – etwa durch Ladesäulen oder private Ladestationen für Elektrofahrzeuge – noch im Aufbau ist, wird dieses Problem schnell zur Belastung.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Rechte Sie als Käufer eines Elektroautos haben, wann eine unzutreffende Reichweitenangabe ein Sachmangel ist und wie Sie sich erfolgreich zur Wehr setzen können.

Elektroautos im Aufwind – aber mit wachsender Unsicherheit

Der Trend zum Elektroauto ist ungebrochen: Im Jahr 2023 waren bereits über 18 Prozent der in Deutschland neu zugelassenen Fahrzeuge rein elektrisch unterwegs. Die Reichweite ist dabei oft das ausschlaggebende Argument für oder gegen den Kauf – insbesondere für Menschen im ländlichen Raum, wo Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder öffentliche Ladesäulen bislang nicht flächendeckend verfügbar sind.

Wenn das neue Elektroauto im Alltag jedoch spürbar hinter der angegebenen Reichweite zurückbleibt, entsteht schnell der Eindruck, getäuscht worden zu sein. Doch genau hier greift das Kaufrecht – und gibt Ihnen als Verbraucher wirksame Mittel an die Hand.

Wann gilt die Reichweitenabweichung als Sachmangel?

Ein Fahrzeug ist mangelhaft, wenn es nicht die Eigenschaften aufweist, die beim Kauf vereinbart oder öffentlich beworben wurden. Dazu gehört auch die Reichweite eines Elektroautos – insbesondere, wenn diese in Verkaufsunterlagen oder auf der Website des Herstellers prominent hervorgehoben wurde.

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt: Eine Reichweitenabweichung von mehr als zehn Prozent ist ein Sachmangel (BGH, Urt. v. 6.7.2005 – VIII ZR 19/05). Das bedeutet: Verspricht der Hersteller eine Reichweite von 500 Kilometern, Ihr Fahrzeug schafft jedoch im realen Fahrbetrieb nur 440 Kilometer, besteht ein berechtigter Anspruch auf Nacherfüllung – etwa durch Nachbesserung oder Austausch.

Ihre Rechte als Käufer eines Elektroautos

Stellt sich heraus, dass die tatsächliche Reichweite Ihres Elektroautos mehr als zehn Prozent unter der zugesagten Leistung liegt, haben Sie nach deutschem Recht folgende Möglichkeiten:

  1. Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzfahrzeug): Sie dürfen den Händler auffordern, den Mangel zu beheben – etwa durch technische Updates, Akkuaustausch oder Lieferung eines neuen Fahrzeugs. Dabei gilt: Der Händler hat in der Regel zwei Versuche, den Mangel zu beseitigen.
  2. Rücktritt vom Kaufvertrag: Ist eine Nacherfüllung nicht erfolgreich oder wird diese verweigert, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Sie geben das Elektroauto zurück und erhalten den Kaufpreis erstattet – ggf. unter Berücksichtigung einer Nutzungsentschädigung.
  3. Minderung des Kaufpreises: Alternativ steht Ihnen das Recht zur Kaufpreisminderung zu. Sie müssen hierfür darlegen, welchen Wertverlust das Fahrzeug aufgrund der geringeren Reichweite erlitten hat – oft durch Sachverständigengutachten belegbar.‍
  4. Schadensersatz: Wenn Ihnen durch die geringere Reichweite konkrete Kosten entstanden sind – etwa durch häufigeres Aufsuchen von Ladesäulen, längere Standzeiten an Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder Nutzung eines Ersatzfahrzeugs – können Sie auch Schadensersatz geltend machen.

Vorsicht: Verjährung droht

Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche verjähren nach zwei Jahren ab Übergabe des Fahrzeugs. Warten Sie also nicht zu lange, um Ihre Rechte geltend zu machen. Haben Sie eine Herstellergarantie oder eine gesonderte Garantieverlängerung abgeschlossen, gelten ggf. längere Fristen – diese sollten Sie im Einzelfall prüfen lassen.

Unser Fazit: Reichweiten-Mängel nicht hinnehmen

Wenn Ihr Elektroauto im Alltag deutlich weniger Reichweite bietet als versprochen, sollten Sie aktiv werden. Gerade im derzeit noch unzureichend ausgebauten Netz öffentlicher Ladesäulen und privater Ladestationen für Elektrofahrzeuge kann jede Reichweitenabweichung den Alltag erheblich erschweren.

Was Sie jetzt tun sollten

Lassen Sie sich von unrealistischen Werbeversprechen nicht täuschen. Als Käufer eines Elektroautos haben Sie klare Rechte – vom Nachbesserungsanspruch bis hin zum Rücktritt vom Kaufvertrag.

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falls.

Wir prüfen für Sie:

  • Liegt ein rechtlich relevanter Mangel vor?
  • Welche Ansprüche stehen Ihnen zu?
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