Logog der corelaw Verbraucherrechtskanzlei
HomeUnsere Verbraucherkanzlei
Rechtsgebiete
Bank- und KapitalmarktrechtGrad der BehinderungSocial-Media-Datenlecks
NewsKontakt
27.2.2025
·
2
Minuten Lesezeit

Sittenwidrige Darlehensverträge und Ihre Rechte

Home
>
News
>
Sittenwidrige Darlehensverträge und Ihre Rechte

Viele Menschen schließen Darlehensverträge ab – sei es für den Kauf einer Immobilie, eines Fahrzeugs oder andere größere Anschaffungen. Doch hohe Zinsbelastungen können schnell zu einer erheblichen finanziellen Bürde werden, insbesondere wenn die Tilgung der Darlehenssumme nur langsam voranschreitet.

Allerdings dürfen Banken die Zinshöhe nicht willkürlich festlegen. Überschreiten die vereinbarten Zinsen ein angemessenes Maß, kann ein Darlehensvertrag sittenwidrig und damit juristisch angreifbar sein. Insbesondere bei einem sogenannten Wuchergeschäft, bei dem die Bank die Zinsbelastung in einem auffälligen Missverhältnis zur marktüblichen Verzinsung festsetzt und die wirtschaftliche Unerfahrenheit oder Zwangslage des Kreditnehmers ausnutzt, ist der Vertrag nach § 138 Abs. 2 BGB nichtig. In solchen Fällen können Betroffene rechtliche Schritte einleiten, um unrechtmäßig gezahlte Zinsen zurückzufordern oder sich von der übermäßigen Belastung zu befreien.

Wann ist ein Darlehensvertrag sittenwidrig?

Ein Darlehensvertrag kann sittenwidrig und damit nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig sein, wenn er gegen die guten Sitten verstößt. Vor allem zwei Fälle sind besonders häufig:

  1. Überhöhte Zinsen: Wenn der Zinssatz Ihres Kredits den marktüblichen Zinssatz um mehr als das Doppelte übersteigt, könnte Ihr Vertrag sittenwidrig sein.
  2. Unfaire Bedingungen: Falls die Bank oder der Kreditgeber Ihre finanzielle Notlage oder Unerfahrenheit ausgenutzt hat, um Ihnen ungünstige Konditionen aufzuzwingen, könnte der Vertrag ebenfalls ungültig sein.

Ihre Rechte bei einem sittenwidrigen Darlehensvertrag

Wenn Ihr Kreditvertrag sittenwidrig ist, bedeutet das für Sie als Verbraucher:

  • Rückerstattung gezahlter Zinsen: Sie können möglicherweise die zu viel gezahlten Zinsen zurückfordern.
  • Begrenzte Rückzahlungspflicht: Sie müssten nur den ursprünglich erhaltenen Darlehensbetrag zurückzahlen – ohne jegliche Zinsen.

Warum Sie Ihren Kreditvertrag prüfen lassen sollten

Viele Verbraucher wissen nicht, dass sie gegen überhöhte Zinsen oder unfaire Kreditverträge vorgehen können. Daher ist es entscheidend, eine anwaltliche Prüfung durchführen zu lassen.

Handeln Sie jetzt!

Haben Sie das Gefühl, dass Ihr Darlehensvertrag zu teuer oder unfair ist? Dann sollten Sie nicht zögern! Eine rechtliche Überprüfung kann Ihnen viel Geld sparen. Lassen Sie Ihren Kreditvertrag von mir und meinem Team prüfen.

Sie haben Fragen? - Jetzt Kontakt aufnehmen

Kontakt aufnehmen
oder
0511 54747-305
info@corelaw.de

Warum corelaw?

Erfahrung & Spezialisierung:

Über ein Jahrzehnt Erfahrung im Verbraucherrecht, spezialisiert auf Auseinandersetzungen mit Banken und Finanzinstituten.

Erfolg durch Präzision:

Wir kennen die Schwachstellen in Verträgen und setzen genau dort an.

Kostenfreie Ersteinschätzung:

Ihre Unterlagen prüfen wir vorab kostenlos und klären Sie transparent über Ihre Chancen auf.

Individuelle Betreuung:

Keine Massenabfertigung – sondern persönliche Betreuung durch unser erfahrenes Anwaltsteam.

corelaw Verbraucherrechtskanzlei
Hans-Böckler-Alle 26, 30173 Hannover
0511 54747-305
info@corelaw.de
anwalt.de Banner
Datenschutz
Impressum