News aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht

Cyberangriff auf Kreditkartenkunden: Was Sie jetzt rechtlich tun können
21.5.25
·
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Cyberangriff auf Kreditkartenkunden: Was Sie jetzt rechtlich tun können

Ein gezielter Cyberangriff auf ein deutsches Kreditinstitut hat zahlreiche Kreditkartenkunden hart getroffen: unautorisierte Abbuchungen, gesperrte Karten und mangelnde Unterstützung durch Banken. Doch wer betroffen ist, hat klare Rechte – und muss sich nicht mit pauschalen Vorwürfen wie „grober Fahrlässigkeit“ abspeisen lassen. Erfahren Sie, welche rechtlichen Schritte jetzt möglich und notwendig sind, um Ihr Geld zurückzuholen.

Wenn der Geldautomat irrt
24.4.25
·
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Wenn der Geldautomat irrt

Wenn ein Geldautomat nicht den gewünschten Betrag oder gar kein Geld auszahlt, obwohl eine Buchung erfolgt ist, trägt die Bank die Verantwortung, den ordnungsgemäßen Ablauf nachzuweisen. Ein Urteil des Amtsgerichts Aachen verdeutlicht das: Ein Kunde wollte 800 € abheben, akzeptierte aber nicht das angebotene Teilangebot von 600 € und brach den Vorgang ab. Trotzdem wurde sein Konto um 600 € belastet. Die Bank behauptete, die Auszahlung sei erfolgt, konnte dies jedoch nicht zweifelsfrei belegen. Das Gericht entschied, dass die Bank die Beweislast trägt – und da ihr das nicht gelang, musste sie das Geld zurückerstatten. Das Urteil stärkt die Rechte von Bankkunden erheblich. Es zeigt: Wenn technische Fehler auftreten, dürfen Banken sich nicht hinter ihren Systemen verstecken. Kunden müssen nicht beweisen, dass sie kein Geld erhalten haben – die Bank muss nachweisen, dass die Auszahlung tatsächlich stattgefunden hat. Daher ist es wichtig, Kontoauszüge regelmäßig zu prüfen, Auffälligkeiten zu dokumentieren und sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen, wenn Kontobewegungen unklar sind.

Wenn das Konto plötzlich gesperrt ist
31.3.25
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Wenn das Konto plötzlich gesperrt ist

Viele Betroffene stehen plötzlich vor einer blockierten Kreditkarte oder einem gesperrten Konto – ohne Vorwarnung und ohne Erklärung. Dahinter steckt häufig eine Geldwäscheverdachtsmeldung nach dem Geldwäschegesetz. Schon der bloße Verdacht, dass Vermögenswerte aus einer Straftat stammen könnten – etwa Betrug oder Steuerhinterziehung –, reicht aus, um eine solche Meldung an die Finanzaufsicht (FIU) auszulösen. Bis zu deren Rückmeldung dürfen Banken keine verdächtigen Transaktionen mehr durchführen. Das kann mehrere Tage dauern, in denen der Zugriff auf das eigene Geld komplett blockiert ist. Noch belastender ist, dass die Bank gesetzlich dazu verpflichtet ist, den Kunden nicht über die Meldung zu informieren. Dieses sogenannte Tipping-Off-Verbot führt bei vielen zu Verunsicherung, weil sie weder wissen, was vorgefallen ist, noch warum ihnen der Zugang zu ihrem Vermögen verwehrt wird. Für Betroffene ist schnelle anwaltliche Unterstützung entscheidend. Eine spezialisierte Kanzlei kann prüfen, ob die Sperrung überhaupt rechtmäßig ist, wie man gegen Maßnahmen der Bank oder Ermittlungsbehörden vorgehen kann, und welche Strategie – Schweigen oder aktive Mitwirkung – im konkreten Fall sinnvoll ist. Denn Fehler in dieser sensiblen Phase können gravierende Folgen haben. Wer frühzeitig handelt, kann unnötige Schäden abwenden.