News aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht

Neue Phishing-Welle: Verbraucherzentralen warnen Kunden der Commerzbank, ING und Sparkassen
31.3.25
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Neue Phishing-Welle: Verbraucherzentralen warnen Kunden der Commerzbank, ING und Sparkassen

Derzeit warnt die Verbraucherzentrale gemeinsam mit mehreren Banken vor einer neuen Phishing-Welle, die gezielt Kunden der Commerzbank, ING und Sparkassen ins Visier nimmt. Kriminelle versenden täuschend echte E-Mails und SMS mit dem Ziel, sensible Daten wie Zugangsdaten oder Kreditkartennummern abzugreifen. Dabei fordern sie etwa zur Aktualisierung von Sicherheitsverfahren oder zum Herunterladen vermeintlicher App-Updates auf und leiten die Opfer auf gefälschte Webseiten weiter. Besonders gefährlich ist, dass Betrüger im Anschluss oft telefonisch nachfassen und sich als Bankmitarbeiter ausgeben – inklusive angezeigter, echter Telefonnummer der Bank. Sie nutzen persönliche Informationen, um ihre Identität glaubhaft zu machen und Kunden zur Bestätigung betrügerischer Transaktionen zu verleiten. Für die Opfer ist die Manipulation kaum erkennbar. Wer Opfer solcher Betrugsmaschen geworden ist, sollte unverzüglich das Online-Banking sperren, Anzeige bei der Polizei erstatten und sich rechtlich beraten lassen. Bei unberechtigten Kontobelastungen können Betroffene unter Umständen Ansprüche gegen die Bank geltend machen – hierbei unterstützen wir Sie mit unserer rechtlichen Expertise.

Brokerhaftung: Wenn Orders nicht ausgeführt werden – Welche Rechte haben Anleger?
5.3.25
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Brokerhaftung: Wenn Orders nicht ausgeführt werden – Welche Rechte haben Anleger?

Der Handel mit Aktien und CFDs ist beliebt, führt aber oft zu Problemen, vor allem bei nicht ausgeführten oder verzögerten Orders. Ursachen sind u. a. technische Fehler oder unfaire Brokerpraktiken. Broker sind verpflichtet, Kundenaufträge korrekt und zügig auszuführen. Anleger haben bei Pflichtverletzungen Anspruch auf Schadensersatz oder können sich an die Finanzaufsicht wenden. Es ist wichtig, dass Anleger ihre Rechte kennen und im Ernstfall rechtliche Schritte prüfen.

Sittenwidrige Darlehensverträge und Ihre Rechte
27.2.25
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Sittenwidrige Darlehensverträge und Ihre Rechte

Hohe Darlehenszinsen können Verbraucher stark belasten. Sind Zinsen überhöht oder wurden unfair vereinbart, kann der Vertrag sittenwidrig sein und nach § 138 BGB für nichtig erklärt werden. Betroffene haben dann Anspruch auf Rückerstattung überzahlter Zinsen und müssen nur die Darlehenssumme zurückzahlen. Verbraucher sollten ihren Kreditvertrag anwaltlich prüfen lassen, um unfaire Konditionen anzufechten und Geld zu sparen.