News aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht

Unwirksamkeit von Negativzinsklauseln in Verträgen der Kreditinsitute, ​BGH vom 04.02.2025
10.2.25
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Unwirksamkeit von Negativzinsklauseln in Verträgen der Kreditinsitute, ​BGH vom 04.02.2025

Banken haben jahrelang Negativzinsen („Verwahrentgelte“) auf Spar-, Tagesgeld- und Girokonten erhoben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 4. Februar 2025 entschieden, dass diese Gebühren unzulässig sind, weil sie gegen das Transparenzgebot verstoßen. Betroffene Verbraucher können die gezahlten Beträge zurückfordern – auch rückwirkend, wobei die Frage der Verjährung noch nicht endgültig geklärt ist. Automatische Erstattungen gibt es nicht; Kunden müssen selbst aktiv werden und ihre Ansprüche bei der Bank geltend machen. Anwaltliche Unterstützung kann helfen, falls Banken sich weigern.

BGH stellt erneut fehlerhafte Klausel der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung fest!
21.1.25
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BGH stellt erneut fehlerhafte Klausel der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung fest!

Der BGH stärkt Verbraucherrechte: Kreditnehmer können bei unklaren oder irreführenden Vertragsklauseln Vorfälligkeitsentschädigungen zurückfordern. Insbesondere bei Immobiliendarlehen müssen Banken die Berechnungsmethode transparent darlegen. Verbraucher sollten ihre Verträge überprüfen und gegebenenfalls gezahlte Entschädigungen zurückfordern.

Degag AG stellt Zahlungen an Anleger ein.
16.1.25
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Degag AG stellt Zahlungen an Anleger ein.

Die Deutsche Grundbesitz Holding AG (Degag) hat Ende 2024 Zins- und Rückzahlungen für rund 4.700 Anleger (275 Mio. € investiert) „bis auf Weiteres“ gestoppt. Grund sind Refinanzierungsprobleme, nachdem ein Kreditinstitut und eine Brückenfinanzierung weggebrochen sind. Anleger sollten nun dringend ihre Verträge prüfen, rechtlichen Rat einholen und mögliche Ansprüche klären, um Verluste zu begrenzen und rechtliche Schritte vorzubereiten.